Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere

www.Ferienwohnung-in-Steibis.de

 

Vermieter:

Marion und Hans Klasing

Anton-Eisenhut-Straße 5

75031  Eppingen

Telefon: 07262 / 61 08 61

Mobil: 0171 / 850 55 23

E-Mail: fewo.steibis@gmx.de oder                                                            

info@ferienwohnung-in-steibis.de

 

Punkt 1:

Anreise / Abreise:

Die Anreise ist von Montag bis Sonntag ab 14:00 Uhr möglich. Sollte eine frühere Anreise gewünscht sein, so ist dies mit dem Vermieter vorher abzusprechen, damit dies im Mietvertrag vereinbart werden kann.

Die Abreise muss bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten (eine Stunde) hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Sollten die vorgegebenen Anreise- und Abreisezeiten von seitens des Mieters (aus welchen Gründen auch immer), nicht einzuhalten sein, können im Ausnahmefall individuelle Anreise- und Abreisezeiten vereinbart werden. Diese Absprachen haben aber immer zwingend mit dem Vermieter zu erfolgen.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 20:00 Uhr nicht erscheinen bzw. sich nicht auf irgendeine Art und Weise melden (Telefon, E-Mail oder sonstiges), ist der Vermieter dazu berechtigt, den Mietvertrag als gekündigt anzusehen und die Ferienwohnung (falls möglich) anderweitig zu vermieten. Eine Erstattung der Miete aufgrund vorzeitiger Abreise ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. Krankheit, Unfall oder ähnliches). In diesen Fällen ist die Vorlage eines Nachweises zwingend erforderlich.

 

Punkt 2:

Sonderwünsche (wie z. B. Wäschepaket, Haustier (max. 1), sind grundsätzlich möglich. Diese müssen aber mit dem Vermieter vorher abgesprochen werden, um Sie ggf. im Mietvertrag festhalten zu können.

 

Punkt 3:

Der Mietvertrag erhält mit dem Eingang der Anzahlung (in der Regel 20%) auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 20 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Sollten die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, ist der Vermieter dazu berechtigt, nach einer einmaligen Zahlungserinnerung (erneute Frist von 5 Tagen) unwiderruflich vom Vertrag zurück zu treten.

Die Nichtzahlung gilt als Rücktrittserklärung und berechtigt den Vermieter zur Neuvermietung.

In dem Mietpreis sind die Kosten für die Endreinigung, sämtliche Nebenkosten für Wasser, Strom, Heizung und dergleichen enthalten.

Zu ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer sogenannten Reiserücktrittversicherung, da diese im Mietpreis nicht enthalten ist. Für den Fall, dass Sie dazu nähere Auskünfte haben möchten, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Punkt 4:

Sie können jederzeit (unter Einhaltung der nachfolgend genannten Fristen) vom Vertrag zurücktreten.

Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich (per Post, E-Mail oder ähnliches) bei dem Vermieter eingehen.

30/14-Tage-Regelung

  • 100% Erstattung, wenn Sie mindestens 30 Tage vor dem Check-in stornieren. 
  • 50% Erstattung, wenn Sie mindestens 14 Tage vor dem Check-in stornieren. 
  • Keine Erstattung, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Check-in stornieren.

Für ihre Rücktrittserklärung ist das Datum maßgebend, mit welchem die Erklärung bei dem Vermieter eingeht.

Der Mieter hat nach Rücksprache mit dem Vermieter die Möglichkeit, die Ferienwohnung an dritte Personen zu vermitteln.

  

Punkt 5:

Pflichten des Mieters:

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und alles, was sich in der Ferienwohnung befindet), pfleglich und sorgsam zu behandeln. Für den Fall, das während der Mietdauer in der Ferienwohnung etwas defekt oder kaputt gehen sollte, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter darüber zu informieren (telefonisch, per E-Mail oder dergleichen).

Bereits bei der Ankunft in der Ferienwohnung festgestellte Mängel oder Schäden müssen unverzüglich (sofort) bei dem Vermieter bzw. dem zuständigem Hausmeister der Ferienanlage gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.

Zur Beseitigung von Schäden oder Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in das Müllhaus zu bringen. Die benutzten Gegenstände in der Ferienwohnung sind sauber zu hinterlassen, so wie sie bei der Ankunft vorgefunden wurden.

 

Punkt 6:

Datenschutz:

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenem Mietvertrag notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

Punkt 7:

Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen (Kinderspielplatz, Sportraum und dergleichen).

Die Nutzung des hauseigenen Hallenbades erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Mieter haftet für alle Nutzer des Schwimmbades, denen er den Zugang zu dem Hallenbad gewährt.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

Punkt 8:

Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.